Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schule und Sport

für die Grundschulen in der Stadt Petershagen vom 10.01.2011

Der vorliegende Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Grundschulen in der Stadt Petershagen bis zum Schuljahr 2015/2016 wird mit den genannten Änderungen und unter Kenntnisnahme bzw. Berücksichtigung der erfolgten Stellungnahmen mit folgenden Maßnahmen beschlossen:

1. Mit Ablauf des Schuljahres 2010/2011 wird die Grundschule Ovenstädt aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 2. Klasse können die nächste Gemein-schaftsgrundschule in Petershagen besuchen. Es soll versucht werden, eine gemeinsame Beschulung im bestehenden Klassenverband für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 zu ermöglichen. Das Lehrschwimmbecken wird weiterhin für den Schwimmunterricht der Grundschulen im Stadtgebiet und der Birkenkampschule Quetzen unterhalten.

2. Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wird die Grundschule Neuenknick auslaufend aufgelöst. Die endgültige Auflösung erfolgt zum Schuljahresende 2012/2013. Die jetzige erste Klasse (im Schuljahr 2012/2013 dann die dritte Klasse) wird zum Schuljahr 2013/2014 geschlossen zur Grundschule Windheim wechseln.

3. Die Zügigkeit der Grundschulen der Stadt Petershagen wird ab dem Schuljahr 2011/2012 wie folgt festgelegt:
Grundschule Eldagsen 1-zügig
Grundschule Friedewalde 1-zügig
Grundschule Frille 1-zügig
Grundschule Lahde 3-zügig
Grundschule Neuenknick 1-zügig
Grundschule Petershagen 2-zügig
Grundschule Wasserstraße 1-zügig
Grundschule Windheim 2-zügig.
Die Schulleitung kann nur Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieser Zügigkeit aufnehmen. Die Verwaltung wird im Einzelfall ermächtigt, der Schulleitung zu gestatten, von diesen Festsetzungen abzuweichen, sofern dadurch keine zusätzlichen städtischen Ausgaben entstehen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 entfällt die Grundschule Neuenknick, da die Schule zum Schuljahresende 2012/2013 endgültig aufgelöst worden ist.

4. Über die Entwicklungen und Tendenzen der Schülerzahlen bei den verbleibenden Grundschulen wird die Verwaltung jährlich zeitnah dem Ausschuss für Schule und Sport berichten. Insbesondere bedarf die Entwicklung bei den Grundschulstandorten Friedewalde und Wasserstraße einer genauen Beobachtung. Bezüglich des Grundschulstandortes Friedewalde sollen Gespräche mit der Stadt Minden aufgenommen werden, um vorrangig Möglichkeiten zur Stabilisierung des Grundschulstandortes Friedewalde zu sondieren.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die verbleibenden Grundschulstandorte ein bauliches Modernisierungskonzept schnellstmöglich aufzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Zusammenhang ist die Angemessenheit der für die Betreuungsangebote zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu überprüfen. Erforderlichenfalls sind Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu erarbeiten und vorzustellen.

6. Die Ortschaft Ilserheide wird zukünftig verwaltungsseitig dem Kerneinzugs-bereich der Grundschule Lahde zugeordnet. Die freie Grundschulwahl bleibt den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder aus der Ortschaft Ilserheide im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbenommen. Soweit Kinder aus Ilserheide die Grundschule Neuenknick besuchen, ist sicher zu stellen, dass sie bis zur endgültigen Auflösung der Grundschule Neuenknick mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 und nach der endgültigen Auflösung der Grundschule Neuenknick bis zum Abschluss ihrer Grundschullaufbahn in der Grundschule Windheim beschult werden können. Ein Grundschulwechsel ist den betroffenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit möglich